Häufig gestellte Fragen

Es gibt Pflegebedürftige, die zeitweise oder dauerhaft auf die Hilfe von Beatmungsgeräten angewiesen sind. Um den Betroffenen trotz ihrer Krankheit ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit der so genannten Beatmungspflege. Dabei übernimmt speziell ausgebildetes Fachpersonal die Pflege des Pflegebedürftigen. Wie hoch der Pflegeaufwand ist, hängt von dem jeweiligen Krankheitsbild ab. Wenn notwendig, stehen professionelle Pflegekräfte dem Patienten 24 Stunden am Tag zur Seite. Die Art der Heimbeatmung und die Einstellungen des Beatmungsgerätes legt der behandelnde Arzt fest. Verändert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, so wird auch die entsprechende Beatmungspflege nach Rücksprache mit dem Arzt angepasst.

Als Behandlungspflege oder seltener Spezielle Pflege werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden. (Quelle: Wikipedia.org)

Bezugspflege beschreibt eine ganzheitlich orientierte Vorgehensweise innerhalb der Arbeitsorganisation der Kranken- und Altenpflege, bei der die Zuordnung einer Pflegekraft zu einer bestimmten Gruppe Pflegebedürftiger den Arbeitsablauf innerhalb einer Pflegeeinheit strukturiert. (Quelle: Wikipedia.org)

Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens. Die Grundpflege macht mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die häusliche Krankenpflege aus

Die Heimbeatmung ist ein Teilgebiet der Intensivmedizin, bei der Patienten aufgrund zeitweiliger oder bleibender Störungen von Nervensystem oder Atemmuskulatur maschinell beatmet werden, die aber trotzdem aus der Klinik entlassen wurden. Es wird unterschieden zwischen invasiver und nicht-invasiver Beatmung.

Intensivpflege ist ein Teilbereich der Krankenpflege. Sie wird da nötig, wo Intensivmedizin zum Einsatz kommt, in aller Regel also auf einer Intensivstation, aber auch in der außerklinischen Intensivpflege.

In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft leben bis zu 12 intensivpflichtige Menschen zusammen in einer Wohnung und werden dort durch einen Pflegedienst ambulant versorgt. Genaueres ist im Wohn- und Teilhabegesetz der Länder geregelt.

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege eines pflegebedürftigen Patienten in einem Pflegeheim, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege (noch) nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 1.612 € übernommen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 erfolgte zum 1. Januar 2017 die Umstellung der Pflegestufen auf die Pflegegrade. Dabei wurden Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen jeweils in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet [also Grad = Stufe plus 1]. Personen mit anerkannt erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhielten jeweils den übernächsten Pflegegrad [also Grad = Stufe plus 2]

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat zum Ziel, Bedürfnisse von Demenzkranken stärker zu berücksichtigen, außerdem werden insgesamt höhere Leistungen für Pflegebedürftige vorgesehen. Bei den Pflegestufen richtete sich die Einstufung wesentlich nach dem Zeitaufwand der Pflegepersonen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Grad der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in sechs Bereichen eingeschätzt, was eine ganzheitlichere Form der Begutachtung erlaubt:

  1. Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten
  2. Psychosoziale Unterstützung
  3. Hilfsbedarf in der Nacht
  4. Hilfsbedarf tagsüber
  5. Unterstützung bei krankheitsbedingten Verrichtungen (Medikamenteneinnahme o. ä.)
  6. Hilfsmanagement (Organisation der Hilfeleistungen)

Pflegestufen sind zum 31.12.2017 weggefallen und wurden durch Plegegrade ersetzt.

Tagespflege für Senioren ist eine offene teilstationäre Einrichtung. Die pflege-bedürftigen Gäste erfahren hier tagsüber eine fachlich kompetente Pflege und Betreuung und einen strukturierten Tagesablauf. Sie können weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben und werden dort von ihren Angehörigen oder einem Pflegedienst unterstützt. Durch den Aufenthalt in der Tagespflege werden die Angehörigen effektiv entlastet und können so eine Heimunterbringung herauszögern oder sogar ganz vermeiden.

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat. Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Quellen: Wikipedia.de